Vorsorgeverfügungen

Vorsorgeverfügungen

Vorsorgeverfügungen

Eine VORSORGEVOLLMACHT oder eine BETREUUNGSVERFÜGUNG sind wichtige Dokumente, welche es erlauben, die rechtliche VOR-sorge für Unfall, Krankheit und Alter selbst in die Hand zu nehmen und festzulegen, wer bei Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll. Wer hier nicht VOR-sorgt, riskiert, dass stattdessen eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird! _____________________________________________________________ In einer PATIENTENVERFÜGUNG legen Sie vorsorglich schriftlich fest, wie Sie medizinisch behandelt und pflegerisch betreut werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder am Ende des Lebens zum Beispiel in ein Koma fallen und sich nicht mehr verständigen können. In einer Patientenverfügung können Sie auch festhalten, wann auf medizinische Maßnahmen verzichtet werden soll. Das können zum Beispiel eine künstliche Ernährung, Beatmung oder auch Operationen sein. Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. _____________________________________________________________ Rund 1.000 Kinder in Deutschland verlieren jährlich beide Elternteile. Wer dann das Sorgerecht bekommt, ist nicht immer eindeutig und muss oft gerichtlich geklärt werden. In einer SORGERECHTSVERFÜGUNG können Eltern ihren Willen zur Sorge für ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod äußern. Im Mittelpunkt einer SORGERECHTSVERFÜGUNG steht also die Frage, wer das Kind nach dem Tod der Eltern betreuen soll. Vor allem Alleinerziehende beschäftigen sich mit dem Thema SORGERECHTSVERFÜGUNG. Doch auch wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern liegt: Kommen beide Elternteile bei einem Unglück ums Leben, wird die Frage nach dem Sorgerecht relevant! _____________________________________________________________ In einem persönlichen Gespräch können wir hier gerne Ihre Situation in Ruhe besprechen oder als Alternative buchen Sie gleich hier Ihre neue Rechtsschutzversicherung! Ich freue mich auf Sie!

Rechtsschutz für Familien, Paare und Singles, die berufstätig sind

Sie möchten eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patienten- oder Sorgerechtsverfügung erstellen oder ändern. Dabei unterstützt Sie ein vom ERGO Rechtsschutz Leistungsservice vermittelter Rechtsanwalt. Das ist für jede versicherte Person einmal je Kalenderjahr möglich. Auf Wunsch lässt ERGO die erstellte Vorsorgeverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) für Sie eintragen und übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Bitte wählen Sie hier die Variante BEST!

Rechtsschutz für alle im (Vor-)Ruhestand, die nicht mehr arbeiten

Sie möchten eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patienten- oder Sorgerechtsverfügung erstellen oder ändern. Dabei unterstützt Sie ein vom ERGO Rechtsschutz Leistungsservice vermittelter Rechtsanwalt. Das ist für jede versicherte Person einmal je Kalenderjahr möglich. Auf Wunsch lässt ERGO die erstellte Vorsorgeverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) für Sie eintragen und übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Bitte wählen Sie hier die Variante BEST!